Cookie-Richtlinie

1. Zweck dieser Richtlinie

Diese Richtlinie erläutert, wie Cookies und vergleichbare Technologien auf lorventario.com eingesetzt werden können. Sie beschreibt mögliche Zwecke, Voraussetzungen und Speicherfristen sowie Ihre Möglichkeiten, Einstellungen zu ändern oder eine Einwilligung zu widerrufen.

Der rechtliche Rahmen umfasst insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), die Richtlinie 2002/58/EG und die einschlägigen deutschen Datenschutzvorschriften. Für das Speichern und Auslesen von Informationen auf Endgeräten gilt insbesondere § 25 TDDDG.

Ihre gesetzlichen Rechte werden durch diese Richtlinie nicht eingeschränkt.

2. Website und Ansprechpartner

Die mit Cookies und verwandten Technologien auf lorventario.com verbundenen Vorgänge werden unter der Bezeichnung Lorventario verwaltet.

Die Kontaktanschrift lautet: 5669 Phelps Luck Dr, Columbia, MD 21045, USA. Sie erreichen den Kundenservice unter +1 (443) 684-9273 oder bonjour@lorventario.com.

Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr nach mitteleuropäischer Zeit beziehungsweise Sommerzeit (MEZ/MESZ).

Ist Lorventario lediglich eine Geschäftsbezeichnung, muss die vollständige Identität der datenschutzrechtlich verantwortlichen Person oder Stelle in der Datenschutzerklärung und den einschlägigen Pflichtinformationen angegeben werden.

3. Technische Begriffe und Anwendungsbereich

Cookies sind kleine Dateien oder Kennungen, die beim Besuch einer Website im Browser oder auf dem verwendeten Gerät gespeichert werden können.

Vergleichbare Aufgaben können lokale Speicher, Sitzungsspeicher, Pixel, Tags, Skripte, Online-Kennungen, Messverfahren, serverseitige Signale und Sicherheitswerkzeuge übernehmen.

Diese Richtlinie erfasst solche Verfahren ebenfalls, soweit Geräteinformationen gespeichert oder ausgelesen beziehungsweise personenbezogene Daten verarbeitet werden. Eine serverseitige Umsetzung hebt die jeweils geltenden Datenschutzanforderungen nicht auf.

Manche Cookies gelten nur für eine Sitzung. Andere bleiben bis zum vorgesehenen Ablaufdatum gespeichert, sofern sie nicht vorher gelöscht werden.

4. Wofür die Technologien verwendet werden können

Mögliche Zwecke sind die Aufrechterhaltung von Sitzungen, Speicherung des Warenkorbs, Verwaltung von Anmeldungen und Unterstützung von Bestell- und Zahlungsvorgängen.

Weitere Funktionen können dem Schutz von Konten und Transaktionen, der Erkennung von Missbrauch und dem Speichern Ihrer Datenschutzauswahl dienen.

Je nach eingesetztem Werkzeug können außerdem Sprach- und Anzeigepräferenzen gespeichert, technische Fehler erkannt, Nutzungsstatistiken erstellt oder Werbewirkung und Kaufabschlüsse gemessen werden. Auch personalisierte Inhalte und Werbung können betroffen sein.

Welche Zwecke tatsächlich verfolgt werden, richtet sich nach den konkret aktivierten Funktionen.

5. Eigene Verfahren und Drittanbieter

Erstanbieter-Cookies werden unmittelbar durch lorventario.com gesetzt oder verwaltet. Drittanbieter-Cookies stammen von externen Diensten, die in das Angebot eingebunden sind.

Ein externer Anbieter kann bestimmte Daten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung verarbeiten. Ergänzend sind dann seine Datenschutzhinweise relevant.

Die tatsächlich eingesetzten Dienste, Werkzeuge und Zwecke müssen in der Cookie-Einstellungsübersicht aktuell beschrieben sein.

6. Kategorien der Funktionen

6.1 Unbedingt erforderliche Cookies

Hierzu gehören nur Verfahren, die für eine Nachrichtenübertragung oder einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst unbedingt erforderlich sind.

Je nach konkreter Ausgestaltung können dies Sitzungsverwaltung, Warenkorb, Anmeldung, Authentifizierung, Bestellabwicklung, Zahlung, technische Lastverteilung, notwendige Sicherheitsfunktionen und die Speicherung Ihrer Cookie-Auswahl sein.

Eine Nutzung ohne vorherige Einwilligung ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Die bloße Nützlichkeit eines Werkzeugs genügt dafür nicht.

Auch über einwilligungsfreie Verfahren ist zu informieren. Werden sie im Browser blockiert, können angeforderte Funktionen wie Anmeldung, Warenkorb oder Bezahlung beeinträchtigt werden.

6.2 Präferenzen

Diese Funktionen können Sprache, Region, Darstellung, Merklisten oder andere aktiv gewählte Einstellungen speichern.

Ist eine Speicherung nicht unbedingt erforderlich, um die ausdrücklich gewünschte Funktion bereitzustellen, wird vorher eine Einwilligung benötigt.

6.3 Analyse

Analyseverfahren können Seitenaufrufe, Funktionsnutzung, Ladeverhalten, technische Fehler, ungefähre Zugriffsquellen und allgemeine Interaktionsmuster auswerten.

Nicht erforderliche Analysen werden erst nach wirksamer Einwilligung aktiviert. Eine Ausnahme muss für das konkrete Verfahren gesetzlich begründet sein.

Datenminimierung, geringere Identifizierbarkeit, zusammengefasste Statistiken, eine Beschränkung auf die Verbesserung dieses Angebots und der Verzicht auf Datenverknüpfungen können die Verarbeitung begrenzen. Sie ersetzen jedoch für sich genommen keine nach § 25 TDDDG erforderliche Einwilligung.

Ob eine Zustimmung notwendig ist, hängt von der tatsächlichen Funktionsweise ab, nicht von der Bezeichnung als „Analyse“ oder „Statistik“.

6.4 Marketing und Profilbildung

Marketingverfahren können Anzeigenkontakte und Kaufabschlüsse zuordnen, Kampagnen bewerten, Anzeigenhäufigkeit steuern und Zielgruppen für Werbung oder erneute Ansprache bilden.

Dabei können Verhalten, Interessen und Interaktionen verknüpft werden, gegebenenfalls auch über mehrere Websites, Anwendungen oder Geräte hinweg. Daraus können Nutzungsprofile entstehen.

Einwilligungsbedürftige Marketing- und Profilbildungsfunktionen bleiben bis zu Ihrer wirksamen Zustimmung deaktiviert.

6.5 Sicherheit und Betrugsprävention

Sicherheitswerkzeuge können automatisierte Zugriffe erkennen, unbefugte Anmeldungen verhindern, Sitzungen prüfen und Formulare, Konten oder Zahlungen vor Angriffen schützen.

Ein Einsatz ohne Einwilligung kommt nur infrage, soweit die betreffende Funktion für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wird dasselbe Werkzeug zusätzlich für Analyse, Werbung oder Profilbildung verwendet, sind diese Zwecke gesondert zu bewerten.

7. Aktivierung und Speicherdauer nach Kategorie

Unbedingt erforderliche Funktionen können im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmen ohne Zustimmung eingesetzt werden. Ihre Speicherung ist auf die Sitzung oder den Zeitraum zu begrenzen, den die notwendige Funktion erfordert.

Nicht erforderliche Präferenzfunktionen setzen eine Einwilligung voraus. Die jeweiligen Laufzeiten müssen in den Cookie-Einstellungen erläutert werden.

Für Analysen ist grundsätzlich eine Zustimmung erforderlich, soweit keine konkret anwendbare Ausnahme greift. Funktionsweise und Speicherfrist sind beim einzelnen Werkzeug anzugeben.

Marketing und Profilbildung unterliegen den entsprechenden Einwilligungsanforderungen. Die Angaben zu den Diensten müssen deren Zwecke und Laufzeiten ausweisen.

Bei Sicherheitsverfahren hängt die Einwilligungspflicht von ihrer tatsächlichen Erforderlichkeit ab. Zusätzliche Zwecke und ihre Speicherfristen sind getrennt zu beurteilen.

8. Angaben zu den einzelnen Werkzeugen

Die tatsächlich verwendeten Cookies und vergleichbaren Verfahren müssen in einer detaillierten Einstellungsübersicht aufgeführt werden.

Dort sind je nach Werkzeug insbesondere Name, Anbieter, Domain, Kategorie, Zweck, technische Art, Laufzeit und Erst- oder Drittanbietereigenschaft zu erläutern.

Hinzu kommen gegebenenfalls Informationen über Datenübermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die Datenschutzhinweise des Anbieters und den aktuellen Auswahlstatus.

Diese Übersicht ergänzt die vorliegende Richtlinie. Sie ist bei neuen oder entfallenden Werkzeugen, Anbieterwechseln sowie Änderungen von Zwecken, Laufzeiten und Übermittlungswegen anzupassen.

9. Einstellungen vor Ihrer ersten Entscheidung

Liegt keine erkennbare gültige Auswahl vor, dürfen zunächst nur rechtmäßig einwilligungsfreie Funktionen aktiv sein.

Einwilligungsbedürftige Analyse-, Marketing-, Profilbildungs- und sonstige Zusatzverfahren bleiben ausgeschaltet. Ihre Speicherungen, Zugriffe und damit verbundenen einwilligungsbedürftigen Verarbeitungen dürfen erst nach Zustimmung beginnen.

Untätigkeit, weiteres Surfen, Scrollen oder das Schließen einer Seite beziehungsweise des Browsers gelten für sich genommen nicht als Einwilligung.

10. Gestaltung der Cookie-Abfrage

Soweit Einwilligungen benötigt werden, muss die Abfrage das Annehmen oder Ablehnen aller nicht erforderlichen Funktionen sowie eine individuelle Auswahl ermöglichen.

Diese Richtlinie und die detaillierten Einstellungen müssen von dort aus zugänglich sein. Eine Ablehnung ist ebenso einfach anzubieten wie eine Zustimmung. Die Gestaltung darf nicht einseitig zur Zustimmung drängen.

Nicht erforderliche Kategorien dürfen nicht vorausgewählt sein. Wird die Abfrage ohne Zustimmung geschlossen, bleiben nur rechtmäßig einwilligungsfreie Funktionen aktiv.

Der Zugang zu Produktinformationen und grundlegenden Funktionen darf grundsätzlich nicht von der Annahme nicht erforderlicher Marketing- oder Trackingverfahren abhängig gemacht werden.

11. Getrennte Auswahlmöglichkeiten

Über die Cookie-Einstellungen können Sie die angebotenen Präferenz-, Analyse- und Marketingkategorien einzeln verwalten. Soweit vorgesehen, lässt sich die Auswahl auch auf einzelne Anbieter beziehen.

Die Zustimmung zu einem Zweck umfasst keine automatische Zustimmung zu anderen Zwecken.

Rechtmäßig einwilligungsfreie, unbedingt erforderliche Funktionen werden gegebenenfalls nicht als abschaltbare Einwilligungsoption angeboten, wenn eine Abschaltung den ausdrücklich gewünschten Dienst verhindern würde.

12. Einstellungen ändern und Zustimmung widerrufen

Sie können Ihre Auswahl jederzeit über den vorgesehenen Zugang zu den Cookie-Einstellungen oder eine gleichwertige Funktion verwalten.

Der Widerruf muss ebenso einfach möglich sein wie die Einwilligung. Betroffene Verfahren dürfen danach nicht weiter auf Grundlage der widerrufenen Zustimmung eingesetzt werden.

Die geänderte Auswahl kann gespeichert werden, damit sie künftig berücksichtigt wird. Bereits erhobene Daten dürfen nur weiter gespeichert oder verarbeitet werden, wenn eine eigenständige Rechtsgrundlage oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht dies erlaubt. Ein Widerruf darf nicht durch einen bloßen Wechsel der behaupteten Rechtsgrundlage umgangen werden.

Die Rechtmäßigkeit der zuvor auf gültiger Einwilligung beruhenden Verarbeitung bleibt unberührt.

13. Dokumentation Ihrer Auswahl

Ein notwendiges Cookie oder eine vergleichbare Kennung kann Ihre Zustimmung oder Ablehnung speichern.

Die Dokumentation kann ausgewählte Kategorien, freigegebene Anbieter, Datum, Uhrzeit, Version der Abfrage oder Richtlinie sowie Änderungen und Widerrufe umfassen.

Eine technische Zuordnungskennung darf nur im dafür erforderlichen Umfang verwendet werden. Die Aufzeichnungen dienen der Umsetzung und späteren Verwaltung Ihrer Auswahl, dem erforderlichen Einwilligungsnachweis und der Vermeidung unnötig wiederholter Abfragen.

14. Erneute Abfrage

Eine erkennbare gültige Entscheidung wird grundsätzlich berücksichtigt, ohne sie bei jedem Besuch erneut abzufragen.

Eine neue Auswahl kann erforderlich werden, wenn sich Zwecke oder Bedingungen wesentlich ändern, zusätzliche einwilligungsbedürftige Anbieter hinzukommen oder frühere Einstellungen nicht mehr erkennbar sind.

Auch das Löschen von Cookies oder lokalen Speichern kann eine neue Anzeige auslösen. Eine erneute Überprüfung kann außerdem nach mindestens sechs Monaten vorgesehen sein. Dies begründet keine allgemeine gesetzliche Gültigkeitsfrist und macht eine frühere Ablehnung nicht automatisch gegenstandslos.

Gesetzlich erforderliche neue Einwilligungen sind unabhängig davon einzuholen. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit selbst öffnen.

15. Einbindung externer Dienste

Externe Dienste können für Zahlungen, Sicherheit, Betrugserkennung, Einwilligungsverwaltung, Analyse, Werbung, Suche, zusätzliche Funktionen, Kommunikation, Kundenservice und eingebettete Inhalte eingesetzt werden.

Die tatsächlich verwendeten Anbieter und Zwecke müssen in den Cookie-Einstellungen erläutert sein.

Verarbeitet ein Anbieter Daten in eigener Verantwortung, gelten ergänzend dessen Datenschutzhinweise. Nicht alle dortigen Vorgänge unterliegen unserer unmittelbaren technischen Kontrolle.

Unsere eigenen Pflichten zur rechtmäßigen Einbindung, Information und Auswahlverwaltung bleiben bestehen.

16. Übermittlungen in Drittländer

Einzelne Anbieter können Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten oder von dort auf sie zugreifen, beispielsweise in den USA.

Solche Vorgänge benötigen neben einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung die Voraussetzungen nach Kapitel V DSGVO. In Betracht kommen insbesondere einschlägige Angemessenheitsbeschlüsse oder geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln und gegebenenfalls verbindliche interne Datenschutzvorschriften.

Je nach Empfänger und Risiko können zusätzliche Prüfungen und Schutzmaßnahmen erforderlich sein. Dazu gehören Datenminimierung, eingeschränkte Kennungen, Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen, Berechtigungsverwaltung und Anbieterprüfungen.

Ausnahmen für besondere Situationen dürfen nur unter ihren gesetzlichen Voraussetzungen genutzt werden und ersetzen keine erforderliche Absicherung regelmäßiger Übermittlungen.

Die Informationen zum jeweiligen Dienst müssen die betroffenen Übermittlungen und Schutzmechanismen erläutern. Eine Cookie-Einwilligung ersetzt diese Anforderungen nicht automatisch.

17. Möglichkeiten im Browser

Je nach Browser können Sie gespeicherte Cookies anzeigen, einzelne oder sämtliche Einträge löschen, Erst- oder Drittanbieter-Cookies blockieren oder beim Schließen entfernen lassen. Weitere Hinweis- und Steuerungsfunktionen hängen vom verwendeten Browser ab.

Eine umfassende Sperre kann Warenkorb, Bezahlung, Anmeldung, Authentifizierung, Sicherheit und gespeicherte Einstellungen beeinträchtigen.

Browsereinstellungen und die Einwilligungsverwaltung der Website sind getrennte Funktionen. Das Löschen einer Kennung ist deshalb nicht in jedem Fall zugleich ein dokumentierter Widerruf. Verwenden Sie zur Änderung Ihrer Einwilligung zusätzlich die Cookie-Einstellungen.

18. Externe Inhalte auf einzelnen Seiten

Eingebettete Inhalte oder Funktionen anderer Anbieter können Cookies setzen, Geräteinformationen auslesen oder Online-Kennungen verarbeiten.

Ist die Einbindung nicht unbedingt erforderlich und benötigt sie eine Einwilligung, muss sie bis zur Zustimmung deaktiviert bleiben.

Bis dahin kann ein Hinweis oder Platzhalter angezeigt werden, über den Sie die betreffende Funktion freigeben können.

19. Mögliche Datenarten

Abhängig vom Werkzeug können IP-Adresse, Geräte- und Browserkennungen, Besuchszeitpunkte, aufgerufene Seiten, betrachtete Artikel sowie Klicks und andere Interaktionen verarbeitet werden.

Weitere mögliche Angaben sind Zugriffsquellen, Warenkorb- und Kaufereignisse, Präferenzen, technische Diagnosedaten, Einwilligungsstatus, Konversionsdaten und ein aus der IP-Adresse abgeleiteter ungefährer Standort.

Welche Angaben tatsächlich erhoben werden, muss aus den Informationen zum jeweiligen Werkzeug und den ergänzenden Datenschutzhinweisen hervorgehen.

20. Ihre Datenschutzrechte

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit verlangen. Außerdem können Widerspruchsrechte bestehen.

Eine Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Gegen die Verarbeitung für Direktwerbung können Sie jederzeit Widerspruch einlegen; dies gilt auch für damit verbundenes Profiling.

Sie können eine zuständige Aufsichtsbehörde einschalten und gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

Datenschutzanfragen richten Sie an bonjour@lorventario.com. Weitere Erläuterungen enthalten die Datenschutzerklärung und die DSGVO-Informationen.

21. Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Bei einem vermuteten Datenschutzverstoß können Sie sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns ist nicht erforderlich.

In Deutschland kommen je nach Zuständigkeit insbesondere die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder in Betracht.

Sie können sich insbesondere an eine Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaats Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des vermuteten Verstoßes wenden. Andere verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt.

22. Kontakt und Servicezeiten

Bei Fragen zu Cookies, Tracking, Einstellungen oder personenbezogenen Daten erreichen Sie den Kundenservice unter +1 (443) 684-9273 oder bonjour@lorventario.com.

Die Kontaktanschrift lautet: 5669 Phelps Luck Dr, Columbia, MD 21045, USA.

Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr nach MEZ beziehungsweise MESZ. Weitere Angaben finden Sie unter Kontakt.

Ihre Cookie-Auswahl können Sie unabhängig von diesen Zeiten jederzeit über die vorgesehenen Einstellungen ändern oder widerrufen.

23. Änderungen dieser Richtlinie

Eine Überarbeitung kann durch neue Rechtsvorschriften, geänderte Technologien, zusätzliche oder entfallende Werkzeuge und einen Anbieterwechsel erforderlich werden.

Auch Änderungen von Zwecken, Speicherfristen oder Abläufen zur Einwilligungsverwaltung können eine Anpassung veranlassen.

Die aktualisierte Fassung wird auf der Website mit ihrem Aktualisierungsdatum veröffentlicht.

Berührt eine Änderung Umfang oder Voraussetzungen einer bisherigen Einwilligung wesentlich, muss vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine neue Einwilligung eingeholt werden. Die Veröffentlichung einer neuen Fassung ersetzt keine erforderliche Zustimmung.